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OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.09.1998 - 15 O 161/98
- OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Papierfundstellen
- NZV 2000, 172
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Zwar ist nach § 15 StVO ein sofortiges Einschalten der Warnblinkanlage erforderlich (BGH VRS 73, 427, 431). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Dieser erste Anschein wird nach allgemeinen Grundsätzen nur dadurch erschüttert, dass ein atypischer Verlauf, für den die Verschuldensfrage in einem anderen Licht erscheint, von dem Auffahrenden dargelegt und bewiesen wird (BGH MDR 1989, 150). - OLG Stuttgart, 15.06.1994 - 1 U 207/93
Kabelschäden: Muß der Schädiger die Entsorgung kontaminierter Böden bezahlen?
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Gegen den Lkw-Fahrer spreche bereits der Beweis des ersten Anscheins, wie das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 14. April 1994 - 1 U 207/93 - zutreffend angenommen habe.
- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur …
Bei Kollisionen mit liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d.h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (…Senat, a.a.O. mit Hinweis auf BGH, VersR 1989, 265 ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172 f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90 f.). - OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der …
Bei Kollisionen mit liegengebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d. h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (BGH, VersR 1989, 265ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90f.).